Filehosting in Zeiten der Corona Krise Zeitungen, Online-Magazine, TV-Formate und das Radio kennen derzeit gefühlt nur ein Thema: Corona. Das Virus scheint Deutschland, zumindest was die öffentliche Aufmerksamkeit betrifft, fest im Griff zu haben. Und das wird vermutlich noch eine ganze Weile so bleiben. Mit jedem Tag steigen die Zahlen der bislang gemeldeten Infizierten und…
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Zeitungen, Online-Magazine, TV-Formate und das Radio kennen derzeit gefühlt nur ein Thema: Corona. Das Virus scheint Deutschland, zumindest was die öffentliche Aufmerksamkeit betrifft, fest im Griff zu haben. Und das wird vermutlich noch eine ganze Weile so bleiben. Mit jedem Tag steigen die Zahlen der bislang gemeldeten Infizierten und nach und nach wird klar, dass wohl nichts und niemand von der Corona Krise unberührt bleibt. Filehoster stellen hier keine Ausnahme dar. Doch wie genau wirkt sich die Verbreitung des Virus auf die Cloudspeicher-Dienste aus?
Bei vielen Menschen führt das Corona Virus, neben grippeähnlichen Symptomen und einem langsam aber stetig hochkriechenden Gefühl der Panik, vor allem zu einem: deutlich mehr Zeit in den eigenen vier Wänden.
Betriebe, deren Beschäftigungsfeld es ermöglicht, verbannen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Die Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus ist in Zeiten der erhöhten Ansteckungsgefahr eine logische Konsequenz. Gearbeitet wird dann vermehrt unter Nutzung des Internets, das die Distanz zwischen Arbeitsplatz und Zuhause überbrückt. Filehoster werden in dieser Situation oftmals zur Notwendigkeit.
Kitas und Schulen bleiben geschlossen und Schüler können ihre Freizeit nicht dazu nutzen, mit ihren Freunden abzuhängen und die Gegend unsicher zu machen. Schließlich sollen Kontakte dieser Art vermeiden werden. In der Folge sitzt die Jugend – wenn sie nicht gerade ehrenamtlich in landwirtschaftlichen Betrieben oder in der Nachbarschaft aushilft – Zuhause und hat reichlich Zeit für Serienmarathons auf Netflix und Co.
Zu guter Letzt sind da natürlich noch die Menschen, die ihr Zuhause nicht mehr verlassen dürfen, Stichwort „Quarantäne“. Für Unterhaltung sorgt das Internet.
Am Beispiel Dropbox wird deutlich, wie sich Corona auf den Filehosting Markt auswirkt. Die Aktie des Anbieters legte jüngst um rund 20 Prozent zu. Fakt ist: Keiner kann derzeit abschätzen, wie lange das Corona Virus in Deutschland grassieren wird und welche Maßnahmen zur Eindämmung noch ergriffen werden müssen. Klar ist aber, dass wir es hier nicht mit einer Entwicklung zu tun haben, die sich binnen weniger Wochen vollständig ausbremsen lassen wird. Experten prognostizieren daher eine weiterhin zunehmende Nachfrage und Nutzung von Filehostern.
The post Filehoster und die Corona Krise first appeared on Cloudzzer.]]>Filehoster gelangen zwar gerne aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in die Schlagzeilen, werden aber nach wie vor sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen gerne und reichlich genutzt. Nachfolgend beleuchten wir im Speziellen den Einsatz der Dienste im beruflichen Kontext und zeigen auf, warum sich immer mehr Unternehmen auf Filehoster verlassen.
Im Kern bietet ein klassischer Filehoster diese Funktionen:
Nutzer können Dateien, zum Beispiel Dokumente, Bilder, Videos und Musik, hochladen und über den Filehoster in der Cloud speichern.
Von dort aus können die Dateien jederzeit heruntergeladen werden. Außerdem können öffentlich oder privat geteilte Dateien anderer Nutzer über einen Link gedownloadet werden.
Hochgeladene Dateien können vom Nutzer entsprechend durch die Weitergabe des zugehörigen Links mit ausgewählten Personen geteilt oder öffentlich zum Download bereitgestellt werden.
Filehosting hat es nicht grundlos zu großer Beliebtheit gebracht. Diese Vorteile zeichnen die Dienste aus:
Uploads funktionieren ganz unkompliziert und sind ohne technisches Vorwissen möglich. Die meisten Filehoster lassen sich kinderleicht nutzen, sodass man sich nicht einarbeiten muss, sondern direkt loslegen kann.
Das Teilen von Dateien ist kaum schneller und einfacher möglich, als mit einem Filehoster.
Einmal hochgeladen, kann vollkommen unabhängig vom Gerät und dem Ort, an dem man sich aufhält, auf die Dateien zugegriffen werden. Manche Filehoster bieten eine App an, wodurch sich der mobile Zugriff besonders angenehm und nutzerfreundlich gestaltet. Die einzige Voraussetzung für den Abruf der Dateien ist eine stabile Internetverbindung.
Filehoster bieten in der Regel verschiedene Abo-Optionen an. Viele Dienste dieser Art können eingeschränkt kostenlos genutzt werden, wobei der Umfang für den privaten Gebrauch oftmals ausreicht. Benötigt man mehr Speicherplatz und möchte zusätzliche Funktionen, wie zum Beispiel parallele Downloads, nutzen, fallen gewisse Kosten an. Je nachdem, für welche Laufzeit man sich entscheidet, schwanken die Preise normalerweise. Wer sich länger an den Filehoster bindet, bezahlt auf den einzelnen Monat gerechnet weniger. Braucht man den Dienst nur, um ein einzelnes Projekt abzuwickeln, findet man bei manchen Filehostern praktischerweise kurzzeitige Angebote, beispielsweise für die einwöchige Nutzung. Etablierte Anbieter stellen auch spezielle Business Tarife zur Verfügung.
Vor allem die Tatsache, dass Filehosting das Teilen von Dateien weltweit ermöglicht, macht die Dienste für Unternehmen so wertvoll. Mitarbeiter verschiedener Standorte können unkompliziert am selben Projekt arbeiten und dabei, je nach Anbieter, verschiedene Funktionen nutzen. Das alles trägt dazu bei, dass Filehoster schon heute nicht mehr aus der Berufswelt wegzudenken sind.
The post Filehosting in der Berufswelt first appeared on Cloudzzer.]]>Raubkopie – ein Wort, bei dem sich dem ein oder anderen automatisch die kleinen Härchen im Nacken aufstellen. Andere reiben sich freudig die Hände und verschicken eine Abmahnung nach der anderen – so stellt man sich das zumindest vor. Doch was hat es mit den Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen wirklich auf sich? Unser Artikel geht der Sache auf den Grund.
Was als Rinnsal begann, ist zu einem reißenden Fluss geworden: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Grundsätzlich haben diese natürlich ihre Richtigkeit und wohl auch ihre Daseinsberechtigung. Schließlich dürfen urheberrechtlich geschützte Dateien nun einmal nicht illegal gespeichert oder gar weiterverbreitet werden. Manchmal wird aber auch vollkommen zu Unrecht abgemahnt.
Ein Beispiel: Das Kölner Landgericht verhandelte in der Vergangenheit einen Fall, in dessen Rahmen dem Beschuldigten der illegale Tausch von über 2000 Musiktiteln vorgeworfen wurde. Der geforderte Schadenersatz belief sich inklusive Abmahngebühren auf rund 5.400€ – eine Summe, bei der man erstmal schlucken muss. Bei der Verhandlung stellte sich dann aber heraus, dass der Angeklagte zum betrefflichen Zeitpunkt verreist war und die Tat somit definitiv nicht begehen konnte. In der Folge wurde die Anklage selbstverständlich fallengelassen. Angesichts solch skurriler Geschichten fragt man sich natürlich schon, ob so manche Abmahnung nicht einfach mal „auf gut Glück“ versandt wird. Ein eingeschüchterter Empfänger bezahlt vielleicht lieber, um die Sache aus der Welt zu schaffen, anstatt sich zu wehren und seine Unschuld zu beweisen. Fakt ist andererseits aber auch, dass der Großteil der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf handfesten Beweisen basiert und keinesfalls aus der Luft gegriffen ist.
Immer wieder werden Stimmen laut, die das Wort Raubkopie an sich kritisieren. Schließlich handelt es sich laut juristischer Definition nur um einen Raub, wenn eine bewegliche Sache mittels Gewalteinwirkung oder Drohung entwendet wird. Das ist bei einem stillen, immateriellen und vergleichsweise doch sehr friedlichen illegalen Download nicht der Fall. Ob das eine Rolle spielt? Möglicherweise in der Wirkung, die der Wortlaut hinterlässt. Immerhin klingt Raub nach einem schwerwiegenden Verbrechen und hinterlässt gewissermaßen einen gefährlichen Nachgeschmack.
Flattert eine Abmahnung dieser Art in den Briefkasten, empfiehlt es sich, zunächst zu prüfen, inwiefern die Vorwürfe der Realität entsprechen. Im nächsten Schritt lohnt es sich in sehr vielen Fällen, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen und sich rechtlich beraten zu lassen. Unter Umständen können nämlich auch Formfehler oder das Vorliegen eines vernachlässigbar kleinen Vergehens dazu führen, dass die Abmahnung unwirksam ist.
The post Abmahnungen wegen Raubkopien vermeiden first appeared on Cloudzzer.]]>Movie2k und kinox.to sind nur zwei Beispiele für Websites, die sich einzig und allein dem Bereitstellen von Streaming Optionen urheberrechtlich geschützter Filme und Serien widmen. Vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Nutzen solcher scheinbar harmlosen Angebote Gang und Gäbe. Nachfolgend stellen wir uns die Frage, inwiefern solches Streaming strafbar ist und ob Nutzern potenziell Abmahnungen drohen, und ob alle Nutzer dadurch alle Raubkopierer sind.
Die gängigen Streaming Seiten haben eine große Auswahl an Filmen und Serien zu bieten und stellen diese zum größten Teil kostenlos zur Verfügung. Kaum in den Kinos, ist so mancher Hollywood Streifen auch schon online abrufbar. Dass sich das Angebot nicht im Rahmen der Legalität bewegt, versteht sich eigentlich von selbst. Das hindert die User jedoch keineswegs daran, dennoch reichlich darauf zurückzugreifen.
Klar ist, dass die Tätigkeit an und für sich illegal ist. Strafbar ist sie laut derzeitiger Rechtslage aber nicht. Man könnte sagen, dass sich das Streamen urheberrechtlich geschützter Dateien in einer Art Grauzone befindet – schon allein deshalb, weil bis dato keine eindeutigen Gesetze existieren. Von einer realen Abmahngefahr ist also nicht auszugehen.
Im Kern stellt sich die Frage, ob es sich bei den Daten, die während des Streamings vorübergehend im Browsercache gespeichert werden, um Raubkopien handelt. In diesem Punkt herrscht große Uneinigkeit. Während manche Juristen hier klar verneinen, vertreten andere die Meinung, dass ein vorhandenes technisches Verständnis des Users für diesen temporären Speichervorgang über die Strafbarkeit bestimmen muss. Fakt ist dagegen, dass das manuelle Speichern und Verbreiten illegaler Kopien strafbar ist und bleibt, das bloße Anschauen – ganz abgesehen von der Frage um die vermeintlichen Raubkopien im Browsercache – aber nicht bestraft werden kann.
Über kurz oder lang wird sich die Rechtslage vermutlich klären. Ob illegale Streaming Dienste, wie movie2k, dann überhaupt noch so gefragt sind, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Schließlich steigt das öffentliche Bewusstsein bezüglich Urheberrechtsverletzungen im Internet – gerade durch aktuelle Vorfälle, wie den Ermittlungen in Bezug auf den Filehoster Share-Online.biz – stetig, was den ein oder anderen doch davon abhalten dürfte, das Risiko des illegalen Streamings einzugehen.
Eine vollkommen legale, aber eben auch kostenpflichtige Alternative stellen bekannte Streaming Dienste renommierter Anbieter, wie zum Beispiel Amazon Prime Video oder Netflix, dar. Zu einem durchaus adäquaten Preis kann man hier reinen Gewissens streamen was das Zeug hält.
The post Streaming gleich Kopieren first appeared on Cloudzzer.]]>Spätestens seit der beliebte Filehoster Share-Online.biz abgeschaltet und die Ermittlungen in vollem Gange sind, machen sich Nutzer zunehmend Sorgen. Drohen möglicherweise Abmahnungen? Und kann man Filehoster überhaupt vollkommen legal nutzen? Die Antworten auf diese Fragen liefert unser Artikel.
Share-Online.biz ist Vergangenheit und zahlreiche Konkurrenz Plattformen reagieren, indem sie beispielsweise große Zahlen an Useraccounts wegen Urheberrechtsverletzungen sperren. Der aktuelle Fall hat gezeigt, dass das illegale Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke via Filehoster nicht zwangsläufig ohne Konsequenzen bleibt. In Sachen Share Online stehen derzeit drei Männer unter Tatverdacht. Ihnen wird vorgeworfen, Beihilfe zur illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geleistet zu haben. Bislang werden hier zwar lediglich die mutmaßlichen Betreiber zur Rechenschaft gezogen, weiterführende Ermittlungen gegen sogenannte Top-Uploader, also User, die große Datenmengen illegalerweise hochgeladen und somit in Umlauf gebracht haben, sind aber keinesfalls ausgeschlossen.
Viele Filehoster werben damit, vollkommen anonym genutzt werden zu können. Bis zu einem gewissen Grad stimmt das auch. Zumindest wer Gratis-Versionen nutzt, muss zur Anmeldung meist nur eine gültige E-Mail Adresse angeben. Und es ist allgemeinhin bekannt, dass Mailadressen auch bei bekannten Anbietern, wie zum Beispiel Web.de, ganz problemlos mit falschen Daten erstellt werden können. Sieht man sich die Geschäftsbedingungen der Filehosting Dienste aber genauer an, finden sich zumeist Absätze, die darauf hinweisen, dass IP-Adressen, Kommunikations-Logs und Verkehrsdaten gespeichert werden. Sobald ein Gerichtsbeschluss vorliegt, kann also davon ausgegangen werden, dass diese Daten ohne Umwege an die Behörden wandern – und die Anonymität der Nutzer schwindet. In den meisten Fällen ist es also durchaus möglich – wenn auch recht aufwändig-, die User zu identifizieren.
Sorgen muss das aber nur denjenigen bereiten, die Filehoster in illegalem Rahmen nutzen. Wer lediglich Daten, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, hoch- oder herunterlädt, handelt vollkommen legal und kann somit auch in keinster Weise belangt werden. Aus Gründen des Eigenschutzes sollte man stets darauf achten, nur Dateien herunterzuladen, die von einem möglichst persönlich bekannten Uploader bereitgestellt wurden. Ansonsten kann es schnell passieren, dass man völlig ausversehen einen illegalen Download tätigt. Bestehen Zweifel bezüglich der Urheberrechtssituation einer Datei, sollte vorsichtshalber vom Download abgesehen werden.
The post Identifizierung beim Filehosting first appeared on Cloudzzer.]]>HD-Area.org ist ein deutschsprachiges Warez-Portal, das sich in der Szene an reichlich Zuspruch und Aufmerksamkeit erfreuen konnte. Der Begriff „Warez“ bezeichnet Raubkopien, also illegal beschaffte und verbreitete Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind.
Wer sich kostenlos den ein oder anderen Kinofilm, eine Doku, eine Serie oder einen Porno ansehen wollte und bereit war, sich dafür in illegale Gewässer zu begeben, war bei HD-Area.org an der richtigen Adresse. Über das Portal mit angeschlossenem Forum wurden laufend HD-Mitschnitte aktueller Streifen zum Download angeboten. Der Download erfolgte nicht auf der Seite selbst, sondern über einen Filehoster, also einen Cloudspeicher-Dienst. Dort wurden die Dateien hochgeladen und öffentlich zum Herunterladen bereitgestellt.
Kürzlich ließen die Betreiber die baldige Abschaltung der Plattform verkünden. HD-Area.org wird noch für einen unbestimmten Zeitraum online sein und dann endgültig vom Netz gehen. User reagieren betroffen und drücken ihre Enttäuschung aus, haben aber auch viele nette, anerkennende und lobende Worte für die Betreiber übrig. Schon zum jetzigen Zeitpunkt finden kaum mehr Uploads statt, HD-Area.org ist bis dato aber noch zu erreichen. Laut Ankündigung werden sich die Server in sehr naher Zukunft abschalten.
Dahinter steckt die Abschaltung des größten deutschen Filehosters Share-Online.biz. Der Großteil der HD-Area.org Uploads stand dort zur Verfügung und ist somit verloren gegangen. Share Online wurde infolge einer Razzia und umfangreichen Ermittlungen am 16.10.2019 abgeschaltet. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf drei Tatverdächtige, denen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken vorgeworfen wird. Auch wenn es bislang keine Festnahmen gab, ist die Lage brisant. Die Anbieter, die mit Share Online wohl rund 50 Millionen Euro an Umsatz erzielt haben, müssen sich auf ernste strafrechtliche Konsequenzen gefasst machen. Aus diesem Anlass haben sich die Betreiber von HD-Area.org dafür entschieden, ihr „Projekt“ zu begraben und von der Bildfläche zu verschwinden.
Die HD-Area.org Uploader nutzen nicht nur Share Online, sondern auch andere Filehoster, wie zum Beispiel Rapidgator, um ihre Uploads anzubieten. Trotzdem stellt das Aus von Share Online als meistgenutzte Plattform einen bitteren Verlust dar. Zudem ist damit zu rechnen, dass andere Filehosting-Dienste reagieren. Dies ist im Falle von Rapidgator bereits zu beobachten: Der Filehoster hat damit begonnen, zahlreiche deutsche Accounts aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Die Betreiber von HD-Area.org scheinen also durchaus richtig zu liegen, wenn sie keine reelle Chance für die Aufrechterhaltung ihrer Plattform mehr sehen.
The post HD-Area.org vor dem Aus first appeared on Cloudzzer.]]>Seit dem 16.10.2019 ist der Filehosting-Dienst Share Online abgeschaltet. Die Plattform galt als größter deutscher Filehoster und verzeichnete monatlich zwischen sechs und zehn Millionen Aufrufe. Hinter dem Take Down stecken Ermittlungen gegen die Betreiber. Nutzer sind zunehmend verunsichert und fragen sich, ob sie eventuell ebenfalls mit Konsequenzen zu rechnen haben. Unser Artikel schildert den Sachverhalt und informiert über den derzeitigen Stand der Dinge.
Share-Online.biz steht bereits seit einigen Jahren unter Verdacht, an der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Daten beteiligt zu sein. Bekannt war auch, dass sich die Plattform in der Piraterie-Szene einen Namen gemacht hat. So wurde zum Beispiel ausgehend von einschlägig berüchtigten Seiten, wie Canna.to und Serienjunkies.org, regelmäßig und in besonderer Häufigkeit auf Share-Online.biz verlinkt. Im Jahr 2017 stellte die Gesellschaft für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVO) Strafantrag. Mittlerweile konnten die, mit dem Fall betrauten, Ermittler nach einer groß angelegten Razzia drei Tatverdächtige ausmachen und den Cloudspeicher-Dienst abschalten.

Bei den mutmaßlichen Betreibern handelt es sich wohl um Männer im Alter von 40 bis 54 Jahren, die mit dem Betrieb von Share Online über 50 Millionen Euro erwirtschaftet haben sollen. Der 54-jährige Haupttatverdächtige aus dem Aachener Raum soll seit 2010 nach und nach Serverkapazitäten bei einem niederländischen Provider angemietet haben, die zuletzt im Petabyte-Bereich lagen. Zu Festnahmen kam es bislang nicht, was an fehlenden Haftgründen liegt. Die Ermittlungen laufen allerdings auf Hochtouren und wir dürfen gespannt sein, wohin sie noch führen.
Ob sich die Ermittlungen auf Nutzer, also auf die Menschen, die urheberrechtlich geschützte Werke hoch- und heruntergeladen haben, ausweiten werden, ist bis dato noch nicht eindeutig geklärt. Eine strafrechtliche Verfolgung von Nutzern ist aber prinzipiell nicht auszuschließen. Dabei wird der Fokus vermutlich auf den Top-Uploadern liegen.
Während manchen Usern gar nicht bewusst zu sein scheint, wann sie die Grenzen der Legalität im Umgang mit Filehostern überschreiten, gehen andere ganz gezielt vor und verdienen sich mit illegalen Uploads ein nettes Sümmchen. Tatsache ist: Man kann Filehosting-Dienste selbstverständlich absolut legal verwenden. Gesetzeswidrig wird es erst, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ins Spiel kommen. Als Nutzer sollte man also mit offenen Augen durch die Filehoster-Welt gehen und sich genau überlegen, welche Daten man hoch- und herunterlädt. Vor allem vom Download von Daten, die von fremden Usern bereitgestellt werden, sollte aus Gründen der Vorsicht abgesehen werden.
The post Was droht Nutzern von Share Online? first appeared on Cloudzzer.]]>Die Nutzung von Filehostern ist längst keine Seltenheit mehr, sondern fast schon der Standard. Die Cloudspeicher-Dienste kommen sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Kontext zum Einsatz und erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Doch viele Nutzer nehmen es mit der Legalität nicht allzu genau.
Dass Urheberrechtsverletzungen über Filehoster nicht ohne Konsequenzen für die Betreiber bleiben, zeigt der aktuelle Fall „Share Online“. Die wohl größte deutsche Filehosting-Plattform wurde am 16.10.2019 abgeschaltet. Zuvor fanden großangelegte Razzien statt, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Daten über den Dienst nachweisen konnten und zur Identifizierung von drei Tatverdächtigen führten. Noch gab es keine Festnahmen, doch die Ermittlungen befinden sich in vollem Gange. Drei Männern im Alter zwischen 40 und 54 Jahren wird vorgeworfen, durch den Betrieb der Plattform Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geleistet zu haben – und zwar im großen Stil. Noch beschränken sich die Ermittlungen zum größten Teil auf die Tatverdächtigen, in Zukunft könnten aber auch einzelne Benutzer genauer unter die Lupe genommen und zur Rechenschaft gezogen werden, wobei sich die Ermittler auf Top-Uploader beschränken wollen.
Die Accounts beim Anbieter Rapidgator, über den User Dateien hochladen und teilen können, zählt zu den beliebtesten Filehostern im deutschsprachigen Raum und kann als ernstzunehmender Share Online Konkurrent bezeichnet werden. Die Razzien und Ermittlungen in der Szene scheinen die Betreiber der Plattform keineswegs kalt zu lassen. So muss so mancher deutscher Nutzer seit einigen Tagen feststellen, dass sein Account gesperrt wurde. Als Grund wird eine Urheberrechtsverletzung genannt. Während sich Anbieter bislang kaum um die Legalität der Inhalte ihrer Plattform kümmerten – zumindest solange keine Klage vorlag -, sieht es nun so aus, als würde sich eine gewisse Nervosität gepaart mit einem Handlungszwang breitmachen.
Cloudspeicher-Dienste, wie eben Rapidgator und ehemals Share-Online-biz, sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Das bedeutet, dass die aufkommenden Skandale und Sorgen um die Legalität kaum einen Nutzer von der Nutzung und kaum einen Anbieter vom lukrativen Betrieb eines Filehosters abhalten werden. Und grundsätzlich besteht hierfür auch kein Anlass. Schließlich wird die Nutzung von Filehosting-Diensten erst dann illegal, wenn urheberrechtlich geschützte Daten hoch- oder heruntergeladen werden. Wer sich mit der Gesetzeslage auskennt und weiß, worauf er im Umgang mit Filehostern achten muss, kann die Dienste also nahezu bedenkenlos weiterhin nutzen.
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Filehoster werden heutzutage sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gerne genutzt. Was passieren kann, wenn dabei die Grenzen der Legalität überschritten werden, zeigt der aktuelle Fall „Share Online“.
Share-Online.biz war der wohl größte deutsche Filehoster und wurde zuletzt sechs bis zehn Millionen Mal pro Monat aufgerufen. Über die Plattform konnten User Daten, wie Bilder, Dokumente und Videos, hochladen und gezielt per Link teilen oder öffentlich zum Download bereitstellen – genau so, wie es bei den meisten Cloudspeicher-Diensten der Fall ist. Share Online konnte eingeschränkt kostenlos sowie umfangreich kostenpflichtig genutzt werden, wobei Premium-Accounts zu verschiedenen Tarifen buchbar waren.
Direkt zur besten Filehosting Alternative!Seit dem 16.10.2019 ist Share-Online.biz nicht mehr erreichbar. Der Filehoster wurde infolge intensiver Ermittlungen in Sachen Urheberrecht von offizieller Seite abgeschaltet. Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) haben bereits im Jahr 2017 einen Strafantrag gegen die mutmaßlichen Betreiber des Dienstes gestellt. Über die Plattform sollen große Datenmengen urheberrechtlich geschützten Materials zum Download angeboten worden sein. Ein Punktesystem, das seitens der Betreiber eingeführt wurde, soll spezielle Anreize zum Upload und zur Verbreitung großer Dateien geboten haben. Je öfter eine Datei heruntergeladen wurde, desto mehr Punkte flossen auf das Punktekonto des Uploaders.
Derzeit richten sich die Ermittlungen hauptsächlich gegen drei Tatverdächtige. Dabei handelt es sich um Männer im Alter von 40, 48 und 54 Jahren, gemeldet in Hessen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Der 54-jährige Hauptverdächtige lebt, laut Angabe der Staatsanwaltschaft, im Raum Aachen. Er soll seit 2010 Serverkapazitäten im Petabyte-Bereich bei einem niederländischen Provider angemietet haben, um den Filesharing-Dienst bei steigender Nachfrage am Laufen halten zu können. Insgesamt soll Share Online im Zeitraum von April 2008 bis Oktober 2017 einen Umsatz von über 50 Millionen Euro erzielt haben. Festnahmen gab es, aufgrund mangelnder Haftgründe, bislang keine.
Der Share Online Skandal sorgt für Verunsicherung unter Nutzern von Filehostern. Viele fragen sich, ob und inwiefern die Dienste überhaupt legal genutzt werden können. Fakt ist: Prinzipiell lassen sich Filehoster absolut legal nutzen. Das gilt immer dann, wenn die hoch- und heruntergeladenen Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind. Leider wurden und werden Filesharer gerne dazu missbraucht, offenkundig urheberrechtlich geschützte Daten, wie Serien, Kinofilme und Musik, zu verbreiten. Usern ist daher dringend zu raten, Filehosting-Dienste verantwortungsbewusst zu nutzen und im Zweifelsfall, also wenn die Urheberrechtssituation in Bezug auf eine Datei unklar ist, von einem Up- oder Download abzusehen.
The post Share Online Take Down first appeared on Cloudzzer.]]>Cloud Speicher Anbieter sind Dienste, bei denen Daten zentral auf einem Rechner verwaltet werden,
vom Benutzer aber von überall auf der Welt abgerufen werden können. Cloudzzer bietet unterschiedliche Dienste an, die auf unserer Webseite angeschaut werden können. Wir möchten heute mal darauf schauen, was diese Filehoster und Cloud Speicher von der herkömmlichen Art des Dateispeicherns unterscheidet.
Cloud-Dienste ermöglichen es den Benutzern, Dateien online zu speichern, sodass sie von jedem Ort aus über das Internet darauf zugreifen können. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage mit mehr als 800 Nutzern weltweit hat sich die Zahl der Unternehmen, die durch hohe Cloud-Akzeptanz einen Wettbewerbsvorteil erzielen, in den letzten Jahren fast verdoppelt. Bis 2017 wird der Markt für öffentliche Cloud-Dienste voraussichtlich 244 Milliarden Dollar übersteigen. Sehen wir uns die Vor- und Nachteile von Cloud Speichern an.
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